21.02.2024, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag: „Arbeitsrechtliche Aspekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“

Vortragende:

Univ.-Prof. Dr. Susanne AUER-MAYER, Wirtschaftsuniverstität Wien, Institut für Österreichisches und Europäischesn Arbeits- und Sozialrecht

Die rasanten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz machen auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Im Gegenteil bestehen gerade im Arbeitsverhältnis zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Algorithmen und Systeme Künstlicher Intelligenz. So können etwa Bewerbungen KI-unterstützt gemanagt, Eignungsanalysen mithilfe von Spracherkennungssoftware durchgeführt oder mittels KI-Systems automatisierte Zuteilungen von Arbeitsaufträgen oder Produktivitätsmessungen vorgenommen werden. Durch generative Sprachmodelle, wie ChatGPT, sind in jüngerer Zeit auch die Nutzungsmöglichkeiten auf Seiten der Arbeitnehmer:innen in den Fokus gerückt. All dies stellt das geltende Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen und offene Fragen. Der Vortrag versucht, zumindest ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

 

 

 

 

 

08.11.2023, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Verleihung der Förderpreise der Wiener Juristischen Gesellschaft

Vortrag: „Rechtsstaat – Verfassung – Verfassungsgerichtsbarkeit – Grundstätzliches und Aktuelles“

Vortragender:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhart HOLZINGER, Präsident des Verfassungsgerichtshofes i.R.

Der demokratische Rechtsstaat beruht wesentlich auf dem Grundgedanken des Vorrangs der Verfassung! Dieser bedeutet, dass jedes staatliche Handeln (in Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit) mit der Verfassung übereinstimmen muss, sie nicht verletzen darf. Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit ist es, die Einhaltung der Verfassung in der Praxis staatlichen Handelns zu gewährleisten. Die – von Hans Kelsen entwickelte – Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit hat von Österreich aus weltweite Verbreitung erfahren. Sie kann mit Fug und Recht als eine österreichische Kulturleistung von Weltgeltung bezeichnet werden! Mit der Aufgabe, vom Parlament erlassene Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls als verfassungswidrig aufzuheben, ist das Verfassungsgericht ein „Grenzorgan“ zwischen Recht und Politik: es ist ein Gericht und entscheidet ausschließlich Rechtsfragen, seine Entscheidungen können aber mitunter von eminenter politischer Bedeutung sein! Zudem trägt die Verfassungsgerichtsbarkeit damit wesentlich zur politischen Stabilität und zum gesellschaftlichen Frieden eines Landes bei. Der demokratische Rechtsstaat und mit ihm die Verfassungsgerichtsbarkeit sind aktuell einer besonderen Bewährungsprobe ausgesetzt. Selbst bei uns in Europa werden sie immer öfter infrage gestellt. Nur wenn wir uns stets aufs Neue bemühen, das Erreichte zu bewahren, werden wir es auf Dauer sicherstellen können!

25.10.2023, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen der gegenwärtigen österreichischen Neutralität und Solidarität“

Vortragender:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhard HAFNER, Universität Wien, Abteilung Völkerrecht und Internationale Beziehungen

Die immerwährende Neutralität Österreichs ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen. Die diesbezügliche österreichische Gesetzeslandschaft ist einem Wandel unterworfen, der von der Entwicklung der von den internationalen Organisationen getragenen Solidarität in den internationalen Beziehungen geprägt ist. Die rechtlichen Parameter der Neutralität sind im völkerrechtlichen, europarechtlichen, vor allem aber im innerstaatlichen Regelungsbereich zu verorten, die miteinander verschränkt sind. Die damit verbundenen Probleme reichen von der Frage der rechtlichen Möglichkeit der Einschränkung bis zur Beendigung der Neutralität sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene.

Gerhard Hafner ist Univ. Prof. i.R. der Abteilung Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien sowie Hon. Prof. an der Universität Graz. Seine Aufgabe ist es, vor allem die gegenwärtige rechtliche Situation sine ira et studio zu erläutern, somit ohne politische Bewertungen vorzunehmen oder noch nicht realisierte Entscheidungen zu evaluieren. Dabei sind Fragen nach der Zulässigkeit der Einengung sowie dem Zurückdrängen der Neutralität zugunsten der Beteiligung an solidarischen Aktionen zu beantworten.

22.03.2023, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag: „Rechtliche Fragen zum Betrieb von Drohnen“

Vortragende:

Univ.-Prof. Dr. Iris EISENBERGER, M.Sc. (LSE), Universität Wien, Institut Innovation und Öffentliches Recht

Über 100.000 Drohnen sollen in Österreich im Einsatz sein, aber nur wenige werden rechtskonform betrieben. Kaum jemand weiß, dass es verschiedene Kategorien von Drohnen gibt und dass für deren Betrieb unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten. Seit 2021 gibt es neue unionsrechtliche Vorschriften. Diese reichen von Registrierungspflichten über Zertifizierungspflichten bis hin zu Bewilligungspflichten. Es bestehen Gewichtsbeschränkungen, Abstands- und Höhenvorschriften sowie Gebietsbeschränkungen. Für manche braucht es einen Drohnenführerschein sowie eine Haftpflichtversicherung. Wiederum andere sind Spielzeug, für die es kaum Beschränkungen gibt.

Iris Eisenberger ist Professorin für Innovation und Öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Sie forscht ua zu Digitalisierungsfragen, Robotik, Autonomes Fahren und Künstliche Intelligenz. Sie ist Mitherausgeberin des Buches Drohnen und Recht. Sie wird den neuen Rechtsrahmen für Drohnen analysieren und darstellen, was mittlerweile erlaubt, geboten oder verboten ist. Folgende Fragen werden ua beantwortet: Wann kann über Städten geflogen werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Infrastrukturbauten abfliegen zu können? Können Personen und Gefahrgut transportiert werden? Dürfen in Österreich zugelassene Drohnen auch im EU-Ausland geflogen werden? Wann handelt es sich lediglich um Spielzeug und welche Vorschriften gelten für diese?

 

 

 

 

15.02.2023, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag: „Aktuelles zum Haftungsrecht: Produkthaftung sowie Haftung im Bereich künstlicher Intelligenz“

Vortragende:

Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST, LL.M., Universität Wien, Institut für Zivilrecht und Institut Innovation und Digitalisierung im Recht

Während die überfällige nationale Reform des Schadenersatzrechts in weite Ferne gerückt zu sein scheint, dürfte der EU-Gesetzgeber in diesem Bereich bald für neue Dynamik sorgen. Im Herbst 2022 hat die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht, einen Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie, COM(2022) 495 final, und einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für künstliche Intelligenz, COM(2022) 496 final. Die Kommission zieht damit die Konsequenzen aus der Erkenntnis, dass das existierende Haftungsrecht den Herausforderungen digitaler Technologien nur noch eingeschränkt gewachsen ist. Das gilt vor allem für das Produkthaftungsrecht, bei dem bereits die Anwendbarkeit auf Software umstritten ist und das dem offenen und dynamischen Charakter moderner Produkte, die wesentlich auf Aktualisierungen und verbundene Cloud-Dienstleistungen angewiesen sind, nicht gerecht werden kann.

Die Vortragende war u.a. als Mitglied der Expertengruppe der Europäischen Kommission zu Haftung und Neuen Technologien sowie als Vorsitzende einer Arbeitsgruppe des European Law Institute (ELI), die einen ersten Entwurf für eine Produkthaftungsrichtlinie formuliert hat, an der Vorbereitung konkret beteiligt. Sie wird die beiden Richtlinienvorschläge kritisch analysieren, ihre Bedeutung für das österreichische Haftungsrecht herausarbeiten und generell zum Reformbedarf in Österreich Stellung nehmen.

 

09.11.2022, 18.00 Uhr, Wiener Rathauskeller – Rittersaal, Wien 1., Rathausplatz 1

Vortrag: „Datenschutz international: Ein Blick über den Tellerrand“

Vortragende:

Mag. Dr. Andreal JELINEK, Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde

In der zunehmend digitalisierten Welt wird Datenschutz immer wichtiger: Die rechtlichen Grundlagen werden im Binnenmarkt von der Europäischen Union vorgegeben. Umgesetzt und vollzogen werden diese auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Dies ruft nach Zusammenarbeit und Koordination der nationalen, unabhängigen Datenschutzbehörden. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) wurde vom europäischen Gesetzgeber als unabhängiger „EU-Body“ in der Datenschutzgrundverordnung verankert. Im Vortrag werden die Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses beleuchtet. die vom EDSA angenommenen Leitlinien und Entscheidungen sind mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil der weltweiten Datenschutzguidance. Dies wird anhand von Beispielen erläutert.

Darüber hinaus ermöglicht der Zusammenschluss der Datenschutzbehörden im Global Privacy Assembly (GPA) die weltweite Kooperation der Datenschutzbehörden. Auch dieser Aspekt findet Eingang in den Vortrag.

 

Bilder Copyright: David Bohman

 

19.10.2022, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag: „Reformbedarf im Kindschaftsrecht?“

Vortragender:

Ltd. StA. Dr. Üter BARTH, Bundesministerium für Justiz

Die Regierung hat sich sowohl im Kindschafts- auch auch im Ehe- und Partnerschaftsrecht einiges vorgenommen. Beide Rechtsmaterien sollen „anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten angepasst“ werden, wie es im aktuellen Regierungsprogramm heißt. Die beiden Vortragenden widmen sich dem Thema aus verschiedenen Blickwinkeln:

Ltd. StA. Dr. Peter Barth spricht über die Überlegungen zur Reform des Kindschaftsrechts: Worin besteht ds neue Konzept der elterlichen Veranwortung und wieso könnte es dieses brauchen? Welche Wirkungen könnte eine gemeinsame elerliche Verantwortung auf das Kindeswohl und auf die Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Elternteilen haben? welche verfahrensrechtlichen Neuerungen sind geplant? Welche unerwünschten Nebenwirkungen gilt es – besonders bei von Gewalt betroffenen Familien – zu vermeiden?

Bilder Copyright: David Bohman

 

 

20.04.2022, 18.00 Uhr, Wiener Rathaus – Stadtsenatssitzungssaal

Vortrag, „Selbstverwaltung neu – Grenzen und Praxis ihrer Ausgestaltung“

Vortragende:

Hon.-Prof. Dr.Dr.h.c. Rudolf MÜLLER, JKU Linz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs iR und Senatspräsident iR

und

Dir.-Stv. Dr. Alexander BIACH, Wirtschaftskammer Wien

Mit dem Sozialversicherungs- Organisationsgesetz BGBl I 100/2018 (SV-OG“) wurde eine umfassende Neuorganisation der österreichischen Sozialversicherung eingeleitet. Zweieinhalb Jahre nach dem Start der Überleitungsarbeiten soll diese Neuorganisation aus juristischer und wirkungsrelevanter Sicht einer Analyse unterzogen werden.

Dr. Alexander Biach spricht über die Umsetzungsstärke der neuen Selbstverwaltung, die politischen Erkenntnisse aus den ersten Arbeitsjarhen und künftige Anforderungen an eine gemeinsame Sozialversicherungspolitik.

Dr. Rudolf Müller analysiert die zum SV-OG ergangene Rechtsprechung des VfGH und zieht die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen.

16.02.2022

Vortrag, „Die Neuregelung des assistierten Suizids“

Vortragende:

Univ.-Prof. Dr. Karl STÖGER, Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

und

Univ.-Prof. Dr. Alois BIRKLBAUER, JKU Linz, Institut für Strafrechtswissenschaften

Der VfGH hat im Dezember 2020 das rigorose Verbot der Unterstützung beim Suizid (§ 78 StGB) aufgehoben. Der Gesetzgeber hatt ein Jahr Zeit, um das Gesetz zu reparieren. Mit 01.01.2022 ist eine Neufassung des § 78 StGB in Kraft getreten, die eine Suizidunterstützung bei schwer kranken Menschen nach ärztlicher Aufklärung nicht mehr für strafbar erklärt, sofern die sterbewillige Person volljährig ist und die Unterstützung nich aus einem verwerflichen Beweggrund erfolgt. Flankiert wird die Neuregelung durch das Sterbeverfügungsgesetz, das insbesondere die Anforderungen an eine schwere Krankheit festlegt. In ihren Vorträgen werden die Referenten die neue Rechtslage erörtern und die Frage duskutieren, inwieweit damit den Vorgaben des VfGH entsprochen worden ist.

 

 

24.11.2021

Vortrag, „Von der class action zur neuen Verbandsklagen-Richtlinie“

Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.,

Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht

In den letzten Jahrzehnten lässt sich weltweit eine deutliche Zunahme von Massenverfahren feststellen. Beispiele sind Schädigungen durch fehlerhafte Produkte, Unfälle in Kraftwerken oder Industrieanlagen, Unfälle von Massenverkehrsmitteln. Schädigungen von Kapitalanlegern, aber auch etwa Durchfallepidemien in einem Ferienklub. Dieser Herausforderung hat der Gesetzgeber in verschiedenen Ländern auf unterschiedliche Weise zu begegnen versucht. Der Vortrag diskutiert die Entwicklung auf nationaler, unionsrechtlicher und internationaler Ebene.

 

20.10.2021

Vortrag, „Erste praktische Erfahrungen mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG)“

Vortragender: RA Dr. Michael RAMI, LL.M., Mitglied des Verfassungsgerichtshofs

Der deutsche Bundesgerichtshof hat einmal treffend gemeint, dass sich durch die „Vervielfältigung“ der Abrufbarkeit des Beitrags durch Dritte eine durch die Veröffentlichung des Ursprungsbeitrags geschaffene internettypische Gefahr verwirkliche (BGH 9.4.2019, VI ZR 89/18 = GRUR 2019, 862). Das gilt auch für das Phänomen Hate speech.

In Österreich trat vor kurzem das HiNBG in Kraft, mit dem der Gesetzgeber eine effektivere Bekämpfung von Hate speech im Internet verfolgt. Die Novelle wirft viele Fragen auf; im Vortrag werden einige Antworten aus praktischer Sicht versucht.

30.06.2021
Vortrag, „Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis – ein neuer Anlauf“

Vortragender: Dr. Albert POSCH, LL.M., Leiter der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt,

ergänzendes Statement durch: Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des Falter

Die österreichische Verwaltung gilt als intransparent. Verantwortlich gemacht wird dafür häufig die österreichische Bundesverfassung, in der das Amtsgeheimnis nach wie vor verankert ist.

Die Bundesregierung hat sich bereits im Regierungsprogramm 2020 – 2024 einen Systemwechsel auf die Agenda gesetzt. Ende Februar 2021 wurde ein umfassendes Transparenzpaket zur Begutachtung versandt. Mit diesem Entwurf, der insbesondere eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes vorsieht, soll dem Interesse nach einem verstärkten Zugang zu staatlichen Informationen nachgekommen und der verfassungsrechtliche Rahmen von Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht modernisiert werden. Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden, indem ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen sowie die Verpflichtung verankert werden, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen.

 

14.04.2021

Vortrag „Aktuelle Fragen der Legistik vor dem Hintergrund der Corona-Gesetzgebung“

SC iR Prof. Dr. Manfred MATZKA

Die im Zuge der Pandemie erlassenen Gesetze und Verordnungen wurden vielfach kritisiert; einige davon hat der VfGH aufgehoben, einige darauf gestützte Bescheide wurden von Verwaltungsgerichten behoben.

Der Vortrag wird sich nicht mit den verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Kontext befassen, sondern mit der offensichtlich mangelhaften Qualität der Gesetze und Verordnungen, den Ursachen dieser Qualitätsmängel und allfälligen Verbesserungsmöglichkeiten.

Dabei wird insbesondere eingegangen auf

  • die große Zahl und die hohe Frequenz der Normen,
  • die Relation zwischen Gesetz, Verordnung, „soft law“ des Bundesministeriums und Regierungskommunikationen,
  • die inhaltliche Gestaltung in logischer und sprachlicher Hinsicht,
  • den Prozess des Entstehens dieser Rechtsvorschriften,
  • die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ihres Entstehens,
  • die den Normen zugrundeliegenden Expertisen und deren aktenmäßige Dokumentation,
  • die Probleme von Vollzugsorganen bei der Erfassung des Regelungsgehalts,
  • die kommunikativen Anforderungen an die Normunterworfenen

 

03.03.2021

Vortrag „Künstliche Intelligenz“

Vortragende: Univ.-Prof. M.Sc.(LSE) Mag. Dr. Iris EISENBERGER, Universität Graz

Anders als bei klassisch programmierter Software geht es im Bereich der Künstlichen Itelligenz (JI) nicht primär um die Ausführung vorgefertigter Codes, sondern darum, diese Codes zu ermitteln. Auf Basis bestehender Datensätze liefern KI-Anwendungen Modelle, mit denen zuvor formulierte Probleme bearbeitet werden können, ohne dass die exakten, mathematisch of (zu) komplexen Gesetzmäßigkeiten bekannt sein müssen. Diese Modelle sind sehr leistungsfähig, of aber nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar. Die Zahl der relevanten Anwendungen, die auf diesem Prinzip aufbauen, ist groß: etwa Gesicherekennung im öffentlichen Raum, Lügendetektoranalysen bei der Einreise an EU-Ausßengrenzen, Hochwassergefährungsprognosen, Verkehrsmodellierungen oder Prognosen über Virenausbreitungsszenarien. Entsprechend breit ist auch das Spektrum der berührten Rechtsgebieten und der rechtlichen Herausforderungen. Gemein ist all diesen Anwendungen jedoch, dass Modelle, die mit Daten trainiert wurden, Eingang in rechtliche Entscheidungen finden. Anspruchsvoll ist das insbesonderte dort, wo rechtlich geschützte Güter gefährdet sind. Im Vortrag wird dieses grundlegende Spannungsverhältnis von empirischen und normativen Fragestellungen an der Schnittstelle von KI und Recht anhand konkreter Beispiele beleuchtet. Darauf aufbauend werden Regluierungsansätze formuliert. da sich Entscheidungsvorgänge dieser Art einer inhaltlich orientierten Regulierung weitgehend entziehen, können Lösungen in Verfahrens- und Organisationsvorschriften gefunden werden, beispielsweise in der Implementierung rekursiver Evaluierungs- und Feedbackschleifen, die an der Qualität der Input- und Output-Daten oder an der Leistungsfähigkeit des Modells ansetzen.

 

18.11.2020 – Vortrag – ABGESAGT

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde von der Wiener Juristischen Gesellschaft beschlossen, die Vortragsveranstaltung am 18.11.2020 abzusagen.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer getroffenen Entscheidung.

„Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis – ein neuer Anlauf“ Vortragender: Dr. Albert POSCH, LL.M., Leiter der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ergänzendes Statement durch: Dr. Florian KLENK, Chefredakteur des Falter Die österreichische Verwaltung gilt als intransparent. Verantwortlich gemacht wird dafür häufig die österreichische Bundesverfassung, in der das Amtsgeheimnis nach wie vor verankert ist. Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2020-2024 einen Systemwechsel auf die Agenda gesetzt. In einem umfassenden Transparenzpaket soll dem Interesse nach einem verstärkten Zugang zu staatlichen Informationen nachgekommen und der verfassungsrechtliche Rahmen von Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht modernisiert werden. Staatliches Handeln soll dadurch transparenter und offener gestaltet werden, dass sowohl ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen als auch die Verpflichtung verankert wird, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Über die sich dabei stellenden rechtlichen und rechtspolitischen Fragen spricht SC Dr. Albert Posch, LL.M., Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, der in die Vorarbeiten zum gegenständlichen Projekt federführend eingebunden ist. Ein ergänzendes Statement, das zur Publikumsdiskussion überleiten soll, wird Dr.Florian Klenk, Chefredakteur des Falter, abgeben.

 

02.11.2020, 17.30 Uhr (ACHTUNG!!! VERSCHIEBUNG)

ACHTUNG !!! Verschiebung der Veranstaltung

Auf Grund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde vom österreichischen Juristentag und der Wiener Juristischen Gesellschaft beschlossen, die Zwischenveranstaltung „100 Jahre B-VG – Wie krisenfest ist unsere Verfassung“ am 2. November 2020 auf einen noch festzulegenden Termin (voraussichtlich Frühsommer 2021) zu verschieben.

Die Einladung dazu erfolgt gesondert im Februar 2021.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer getroffenen Entscheidung.

14.10.2020, 18.00 Uhr Vortrag – ABGESAGT

Aufgrund eines bedauerlichen Unfalls eines Vortragenden muss die Vortragsveranstaltung für den 14. Oktober 2020, um 18.00 Uhr, leider abgesagt werden. Vortragende: Hon.-Prof. Dr.h.c. Rudolf MÜLLER, ehem. Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes iR Dir.-Stv. Dr. Alexander BIACH, Wirtschaftskammer Wien

 

25.03.2020, 18.00 Uhr Vortrag – ABGESAGT

Vortragende: Univ.Prof. M.Sc.(LSE) Mag.iur. Dr. Iris EISENBERGER , Universität Graz Thema: „Artificial Intelligence  Der rechtliche Rahmen“ In Übereinstimmung mit den allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus müssen wir leider den Vortrag am 25. März 2020 hiermit absagen!

 

12.02.2020, 18.00 Uhr Vortrag

Vortragende: Hon.-Prof. Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF, Leiterin des Institutes für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien Thema: „Das reformierte strafprozessuale Ermittlungsverfahren  Bekannte Probleme und neue Herausforderungen“

Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal

„Das reformierte strafprozessuale Ermittlungsverfahren  Bekannte Probleme und neue Herausforderungen“ Vortragende: Hon.-Prof. Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF, Leiterin des Institutes für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien Mit dem Strafprozessreformgesetz 2004 erfolgte eine grundlegende Neuordnung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens. Hauptanliegen waren dabei die Vereinheitlichung des Verfahrens inklusive Etablierung eines umfassenden justiziellen Rechtsschutzes, die Verrechtlichung polizeilicher Ermittlungstätigkeit, die Implementierung des materiellen Beschuldigtenbegriffs und die Stärkung der Position der Opfer von Straftaten. Seither wurde das Ermittlungsverfahren wiederholt novelliert. Anhand ausgewählter Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, zur Rolle des Haft- und Rechtsschutzrichters im Ermittlungsverfahren sowie zum Beginn des Strafverfahrens beleuchtet der Vortrag, inwiefern die Neuordnung bekannte Probleme fortschreibt und neue aufwirft. Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren steht aber auch durch sich verändernde technische Möglichkeiten vor neuen Herausforderungen, die zu Zeiten der Schaffung des Strafprozessreformgesetzes so nicht absehbar waren. Ermittlungsmaßnahmen wie die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung scheinen zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig, stehen aber im Spannungsverhältnis zum Grundrechtsschutz, wie jüngst ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs deutlich gezeigt hat. Im Vortrag wird daher auch erörtert, ob eine den Vorstellungen des Verfassungsgerichtshofs entsprechende Neuregelung der Überwachung verschlüsselter Nachrichten denkbar ist.

 

20.11.2019, 18.00 Uhr Vortrag

Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal Versagt das Recht im Klimaschutz Vortragender : Assoz. Prof. Dr. Daniel ENNöCKL, LL.M., Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Das Thema Im Übereinkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad (wenn möglich auf 1,5 Grad) über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Spätestens seit einem Sonderbericht des Weltklimarates ist jedoch klar, dass nur eine Begrenzung auf 1,5 Grad die aller schlimmsten Folgen verhindern kann. Auch das bisherige Vorhaben der Europäischen Union, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um 80 Prozent zu senken, ist mit dem Ziel von 1,5 Grad nicht vereinbar. Nötig wäre daher eine deutlich schnellere und weitergehende Reduktion. Dies kann nur durch einen weitreichenden Umbau der derzeitigen Industrie- zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft erreicht werden. Welche rechtlichen Maßnahmen bisher zum Schutz des Klimas gesetzt wurden, wie diese bis dato (nicht) gewirkt haben und welche rechtlichen Instrumente für den bevorstehenden Transformationsprozess sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene notwendig sind, wird im Vortrag erörtert.

Copyright: PID/Martin Votava, Nutzungsbedingungen: https://www.wien.gv.at/presse/nutzungsbedingungen

 

16.10.2019, 18.00 Uhr

Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht Vortragende: Univ.-Prof. Dr. Constanze FISCHER-CZERMAK, Universität Wien, Institut für Zivilrecht Das Thema In den vergangenen Legislaturperioden übte der Gesetzgeber große Zurückhaltung bei Reformen im Ehe- und Partnerschaftsrecht; die gesetzgeberischen Maßnahmen bestehen seit fast zehn Jahren nur in Reaktionen auf Entscheidungen des VfGH und des EGMR. Im Gegensatz dazu mehren sich in der Rechtswissenschaft Stimmen, die einen grundlegenden Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht sehen. Der Vortrag beleuchtet mögliche Reformen unter den Gesichtspunkten notwendiger gesetzgeberischer Eingriffe und gesellschaftspolitischer Überlegungen.

13.02.2019, 18.00 Uhr

Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal Brexit, Rechtsstaatlichkeitsverfahren, Komitologie und Solidarität – ein Überblick Über die Österreichische EU-Ratspräsidentschaft aus rechtlicher Sicht Vortragender: MMag. Gregor SCHUSTERSCHITZ, Österreichischer Botschafter in Luxemburg und Österreichischer Brexit-Delegierter Das Thema Im zweiten Halbjahr 2018 hatte Österreich zum dritten Mal nach 1998 und 2006 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Aus rechtlicher Sicht ergaben sich auch dieses Mal etliche interessante Fragen: Neben den ersten Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen zwei Mitgliedstaaten, Komitologieanpassung und die Frage, wie Solidarität auszulegen ist (gerade im Migrationsbereich), soll ein spezieller Fokus auf die Rechtsfragen betreffend den ersten Austritt eines Mitgliedstaats aus der EU gelegt werden.

Copyright: PID/Martin Votava, Nutzungsbedingungen: https://www.wien.gv.at/presse/nutzungsbedingungen

 

21.11.2018, 18.00 Uhr

Ort: Wiener Rathaus, Stadtsenatssitzungssaal Von der Kuratel zum supported decision making  Grundfragen und Anwendungsprobleme des neuen Erwachsenenschutzrechts Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER, Institut für Zivilrecht, Universität Wien Das Thema

Der Weg von der Kuratel zum modernen Erwachsenenschutz wird durch eine Zurücknahme paternalistischer Försorge zugunsten der Selbstbestimmung der betroffenen Personen charakterisiert. Das neue Erwachsenenschutzrecht ist aber nicht nur durch eine Verschiebung der Fundamentalwertungen, sondern auch durch eine Fälle von Detailregelungen gekennzeichnet, die die Beratungspraxis vor erhebliche Herausforderungen stellen. Der Vortrag bietet einen Überblick über die neue Rechtslage und will auf praxisrelevante Einzelfragen eingehen.

17.10.2018, 18.00 Uhr

Die Rechtsstellung der Abgeordneten

Vortragende: Dr. Harald DOSSI, Parlamentsdirektor Univ.-Prof. Dr. Ewald WIEDERIN, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien Das Thema

Wenn das Parlament das Herz der Demokratie ist, so sind die Abgeordneten die Muskelfasern dieses lebenswichtigen Organs. Unerlässlich, in ihrem Aufbau und in ihren Funktionsweisen dem durchschnittlichen Betrachter jedoch ähnlich unbekannt. Die beiden Vorträge werden einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen der Abgeordnetentätigkeit geben, aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen darstellen sowie auch Reformvorschläge machen.

11.04.2018:

„Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“ Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Rudolf THIENEL, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Das Thema Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Fragen des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes befassen. Beleuchtet werden insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur reformatorischen Entscheidung bzw. die Voraussetzungen, unter denen ein Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid kassieren und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen darf. Ferner werden ein Überblick über die mittlerweile sehr umfangreiche Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes zur Zulässigkeit von Revisionen im Sinne des Art. 133 Abs.4 B-VG gegeben, sowie ausgewählte Fragen der Kompetenzgerichtsbarkeit sowie einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation mit Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof dargestellt.

21.02.2018:

Brexit: Rechtsgrundlagen  Herausforderungen Auswirkungen auf Österreich Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Walter OBWEXER, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Das Thema Mit dem Vertrag von Lissabon (2007/2009) wurde im EU-Primärrecht explizit die Möglichkeit eines Austritts aus der EU verankert. Großbritannien hat als erster Mitgliedstaat von diesem Austrittsrecht Gebrauch gemacht und am 29. März 2017 dem Europäischen Rat seine Austrittsabsicht mitgeteilt. Seither wird in einer ersten Phase über die Bedingungen des Austritts verhandelt. Mitte Dezember erfolgte der Übergang zur zweiten Phase betreffend den Rahmen der künftigen Beziehungen. Die bisherigen Verhandlungen haben Lücken in der Austrittsklausel aufgedeckt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass ein Austritt aus der Union eine ganze Reihe komplexer Rechtsfragen aufwirft, die im Austrittsabkommen gelöst werden müssen. Dafür stehen grundsätzlich nur zwei Jahre zur Verfügung, in denen zusätzlich noch divergierende politische und wirtschaftliche Positionen beider Seiten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen. Erste Lösungsansätze zeichnen sich inzwischen ab. Diese werden in ihren Auswirkungen auf die EU im Allgemeinen und auf Österreich im Besonderen skizziert.

22.11.2017

„Die Verfassungsgerichtsbarkeit – Wesen – Entwicklung – Herausforderungen“ Vortragender: Herr Präsident Univ. Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER Das Thema: Der Verfassungsgerichtshof hat eine einzigartige Stellung im Gefüge der Republik: Als Hüter der Verfassung ist er dazu berufen, vor allem auch gegenüber dem Gesetzgeber eine wichtige Kontroll-funktion wahrzunehmen. Er steht damit immer wieder im Brennpunkt der politischen Auseinandersetzung. Gerhart Holzinger, der Ende des Jahres als Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Pension geht, hat sich in seinem Berufsleben 45 Jahre mit dem Verfassungsrecht beschäftigt, davon 22 Jahre als Richter und zehn Jahre als Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Er berichtet aus dieser Erfahrung heraus über das Wesen und die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie über die besonderen Heraus-forderungen, mit denen sie wegen ihrer exponierten Rolle in Staat und Gesellschaft konfrontiert ist. Beispiele aus anderen  auch europäischen  Ländern zeigen, dass auch in scheinbar gefestigten Rechtsstaaten Wachsamkeit geboten ist, um die Verfassungsgerichtsbarkeit als Existenzbedingung einer demokratischen Republik nicht zu gefährden.

05.04.2017

„Was braucht das Österreichische Mietrecht?“ Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas VONKILCH, Universität Innsbruck Mag. Walter ROSIFKA, Immobilienrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien Das Thema: Das Mietrecht zählt zu den besonders komplexen Rechtsgebieten. Seit Jahren, eigentlich seit Jahrzehnten werden mangelnde Rechtssicherheit, unübersichtliche und widersprüchliche Regelungen, Zersplitterung, Unverständlichkeit für die Rechtsunterworfenen und ähnliches beklagt. Das letzte Regierungsübereinkommen aus dem Jahr 2013 war daher zwar nicht das erste, das sich eine Novellierung des Miet- und Wohnrechts zum Ziel setzte, aber das detaillierteste derartige Programm, welches den letzten Gesetzgebungsperioden vorangestellt war. Dennoch scheint sich gegenwärtig der Reformwille wieder einmal in keiner grundsätzlichen Verbesserung des Mietrechts manifestieren zu können. Vor diesem Hintergrund wird von den Vortragenden insbesondere beleuchtet, worin die Hauptursachen für diesen nach wie vor anhaltenden Reformstau liegen, wie diesen begegnet werden könnte, ob sich eine grundlegende Reform des österreichischen Mietrechts tatsächlich als mission impossible darstellen muss und wie eine solche in Grundzügen aussehen könnte.